Der Ehrenrat ist zuständig für die Untersuchung vereinsschädigenden Verhaltens von Mitgliedern und Beilegung anderer Streitigkeiten, soweit Vereinsinteressen hiervon berührt werden.
Die Ehrenratsmitglieder sind unabhängig, gehören nicht dem Vorstand an und unterliegen keinen Weisungen anderer Vereinsorgane.
Der Ehrenrat kann von einem Vereinsorgan und von jedem Mitglied angerufen werden oder aus eigenem Interesse tätig werden.
Kommt eine Vermittlung nicht zustande, gibt der Ehrenrat eine Stellungnahme zur Entscheidung durch den Gesamtvorstand.
Auszug aus der Vereinssatzung § 11
„Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Sie werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Näheres bestimmt eine durch den Vorstand zu erstellende Geschäftsordnung.“
Stephan Schultz
Rechtsanwalt in Speyer
Vorsitzender der Gebietsspruchkammer Vorderpfalz des SWFV
Ehemaliger 1. Vorsitzender des VfR Speyer 1950 e.V.
Vorsitzender des Ehrenrates FC Speyer 09
Helmut Peter Koch
Präsident des Sozialgericht Speyer a.D.
Artur Morgenstern
Sanitär-Techniker
Ehemaliger 1. Vorsitzender des FV Speyer 1919 e.V.