Die Kassenprüfer überprüfen die Finanzbuchhaltung des Vereins und berichten in der Mitgliederversammlung.
Durch die Überprüfung des Wirtschafts- und Zahlungsverkehrs werden die Integrität des Vereins und das Vertrauen der Mitglieder in ihren Vorstand gewährleistet.
Als Kassenprüfer kommen qualifizierte Mitglieder in Betracht, die kein Vorstandsamt bekleiden und auch keinem anderen, zu kontrollierendem Organ des Vereins angehören.
Um Ihre Aufgaben zu erfüllen, sind die Kassenprüfer berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen des Vereins Einsicht zu nehmen. Sie haben außerdem ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht.
Konkret haben die Kassenprüfer folgende Aufgaben:
• Überprüfung der Bargeldgeschäfte und Barbelege
• Prüfung der Kosten, insbesondere, ob die Einnahmen und Ausgaben richtig zugeordnet wurden
• Prüfung, ob die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind
• Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
• Prüfung des Vereinsvermögens
• Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften
Der Bericht der Kassenprüfer ist Grundlage für die Entlastung des Vorstands und gegebenenfalls anderer Organe des Vereins. Elementare Pflicht der Kassenprüfer ist es, der Mitgliederversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen. Die Kassenprüfer haben alles zu unterlassen, was die Vereinsmitglieder schädigen könnte.
Uli Meyer